Podologische Fussbehandlungen bei Personen mit Diabetes mellitus

Liebe Patientinnen und Patienten

Sind Sie Diabetikerin / Diabetiker mit einem diabetischen
Fusssyndrom (DFS)
?

Ab SOFORT können eine unterschiedliche Anzahl podologischer Fussbehandlungen bei Personen mit Diabetes mellitus vergütet werden, bei denen weitere Risikofaktoren für ein diabetisches Fusssyndrom (je nach Diagnose) vorliegen. Dazu braucht es aber vorgängig zwingend eine vollständig ausgefüllte Verordnung der Ärztin/des Arztes, so dass über die Grundversicherung der Krankenkassen KVG abgerechnet werden kann.

Mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung (bitte dieses Formular gleich bei uns verlangen oder herunterladen) ist für uns eine direkte Abrechnung für Risikopatientinnen und -patienten mit den Krankenkassen über die Ärztekasse nun möglich.

Das heisst:

  • Diagnose A, B oder C wird von der Ärztin/vom Arzt angekreuzt.
  • Bei der Unterschrift und des Stempels der Ärztin/des Arztes ist die ZSR-Nr. und die GLN aufgeführt.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Verordnung für jedes neue Kalenderjahr erneut wieder ausgestellt werden muss!

  • Bitte unbedingt Ihre Krankenkassenkarte der Grundversicherung für die Behandlung mit Verordnung mitbringen. Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste.

Bitte beachten Sie, dass erst Termine vergeben werden können, wenn Sie die Unterlagen vollständig und korrekt bei uns eingereicht haben. Ebenfalls zu beachten ist, dass die Behandlungen Franchise-pflichtig sind. Also je nach Höhe Ihrer Franchise müssen Sie die Behandlungen trotzdem selbst bezahlen bei Ihrer Krankenkassen-Grundversicherung.

Termine können nur bei freier Kapazität vergeben werden.

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24h im Voraus zu annullieren, ansonsten werden wir Ihnen hierfür eine Rechnung stellen (CHF 90.00 plus CHF 9.00 Administrationskosten). Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.